Sichern Sie Ihre Existenz ab: Ausfallbürgschaften.

Immer mehr mittelständische Unternehmen und Existenzgründer stehen vor dem Problem, ihr Unternehmenswachstum oder ihr Projekt finanzieren zu müssen. Doch Banken wollen bei  Kreditvergaben Sicherheit haben, ihr Geld wiederzusehen – für risikoreiche Projekte oder bei wenig vorhandenem Eigenkapital bedeutet das meist eine Absage des Kreditantrags – es sei denn, der Antragsteller kann mit Sicherheiten aufwarten. Als bankübliche Sicherheit gilt neben einer hieb- und stichfesten Rentabilitätsrechnung ganz besonders der Eigenkapitalanteil, weil er die Bereitschaft des Unternehmers beweist, das Risiko persönlich mitzutragen. Gerade bei geringem Eigenkapital aber müssen zusätzliche Sicherheiten her. Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen sowie Privatbanken und andere Finanzierungsinstitute werten sogenannte Ausfallbürgschaften als vollwertige Kreditsicherheiten.

Was ist eine Ausfallbürgschaft?
Beim Zustandekommen einer Ausfallregelung bürgt eine sogenannte Bürgschaftsbank bei der Hausbank für den Kreditnehmer, und zwar für bis zu 80 Prozent des zu besicherten Kreditbedarfs; für die restlichen 20 Prozent übernimmt die Hausbank das Risiko. Die Bürgschaft tritt allerdings erst dann in Kraft, wenn beispielsweise im Insolvenzfall die Sicherheiten des Unternehmers zwar zu Geld gemacht wurden, aber für eine Rückzahlung des Kredits nicht ausreichten.

Was ist eine Bürgschaftsbank?
Im Grunde sind Bürgschaftsbanken (mancherorts auch Kreditgarantie-gemeinschaften genannt) Selbsthilfeinstitutionen der Wirtschaft, da ihre Zusammenarbeit mit den Hausbanken die Entwicklung kleinerer und mittlerer Unternehmen fördert. An ihnen sind Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe, Wirtschaftsverbände sowie Innungen, Banken und Sparkassen und vereinzelt auch Versicherungsunternehmen beteiligt.

Wie viel kostet eine Ausfallbürgschaft?
Neben einem einmaligen Bearbeitungsentgelt muss der Kreditnehmer mit einer laufenden Provision von ca. 1 bis 1,5 Prozent der verbürgten Summe rechnen.

Informationen zu Ausfallbürgschaften und in allen anderen Fragen rund um Ihr Unternehmen erhalten Sie über das STRATEGAM Beraternetzwerk unter www.strategam.de oder telefonisch unter +49(0)211.75 84 85 92


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(Quelle: STRATEGAM Redaktion)