BA's boykottieren Fachkundige Stellungnahmen durch Berater.
Als ob Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit in diesem Jahr nicht schon genug öffentlichen Gegenwind gehabt hätten: Zuerst die Kürzungen am Gründungszuschuss, dann die Hiobsbotschaften über selbständige Hartz IV-Empfänger, denen BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt Betrug auf Kosten der Staatskasse vorwarf. Angesichts dieser Stimmung verwundert es nicht, wenn sich nun in konkreten Einzelfällen niederschlägt, was schon seit Monaten im Land spürbar ist: Die Arbeitsagentur im bayrischen Neu-Ulm möchte gründungswilligen Arbeitslosen gerne vorschreiben, bei wem sie sich ihre Fachkundige Stellungnahme zur Prüfung ihres Gründungsvorhabens ausstellen zu lassen haben.
Mitarbeiter des bayrischen Jobcenters sind dazu übergegangen, in Anforderungsformularen für den Gründungszuschuss unter dem Auswahlpunkt „Fachkundige Stelle“ die Hälfte der Möglichkeiten schlicht durchzustreichen und nur noch die Handels-, Handwerks- und berufsständischen Kammern zur Auswahl zu geben. Kreditinstitute, Fachverbände und sonstige Stellen wie Unternehmens- und Steuerberatungen verschwinden unter mit dem Lineal gezogenen Kugelschreiberlinien. „Nach eigener Aussage sind mehrere unserer Mandanten sogar ausdrücklich angewiesen worden, sich die Fachkundige Stellungnahme von der örtlichen IHK ausstellen zu lassen“, erklärt Gründungsexperte und Unternehmer Andreas Schilling, bei dem die Beschwerden der Unternehmensberater eingingen. „Wir haben das angesichts der Kürzungen des Gründungszuschusses zum 1. November mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen – schließlich waren wir seit jeher befugt, diese Gutachten durchzuführen, und uns ist keine Gesetzesänderung bekannt.“
Das eigentlich ärgerliche an der Vorgehensweise der Arbeitsagenturen ist aber noch nicht einmal die unprofessionelle Vorgehensweise. Denn was bei vielen erfahrenen Steuer- und Unternehmensberatern nur Kopfschütteln hervorruft, kann die Gründer bares Geld kosten: Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sind mit bis zu 130 Euro Gebühr eine der teuersten Varianten, die auf dem Anforderungsformular aufgeführt sind. Außerdem warten Gründer bei der IHK oft bis zu drei Wochen auf einen Termin, der dann nicht selten nur in einer erneuten Überarbeitungsfrist endet, die weitere Wochen dauern kann. So können bis zur Annahme des Businessplans und der Ausstellung des Gutachtens bis zu zwei Monate ins Land gehen – für Gründer eine katastrophale Verzögerung, besonders wenn sie ungeplant kommt.
„Beim Unternehmensberater richtet sich die Terminvergabe nach den Bedürfnissen der Gründer. Außerdem kann man sich im Rahmen eines Vorgründercoachings gründungsbegleitende Beratungsleistungen durch Fördermittel finanzieren lassen“, so Schilling. „Indem die Arbeitsagenturen die Gutachten von Steuer- und Unternehmensberatern nicht akzeptieren, hebeln sie die für den Gründer effizientesten und günstigsten Alternativen aus.“
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(Quelle: STRATEGAM Redaktion)