Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Es sind unglaubliche Dinge, die man die Tage aus Berlin hört. Der Sparzwang
der Bundesregierung erreicht jetzt auch den Existenzgründer. So beschloss das
Kabinett noch 2010, dass die Bundesagentur für Arbeit allein 1,5 Milliarden
Euro einsparen müsse. Anfang April präsentiert Arbeitsministerin Ursula von der
Leyen nun die Reform der Arbeitsmarktinstrumente und siehe da, die
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit sind wesentlich betroffen.
Damit wankt ein in mehreren Studien nachgewiesenes effizientes Instrument der
Arbeitsmarktpolitik. Denn immerhin ist es heute so, dass viele Arbeitslose
immer noch die Existenzgründung als Chance
wählen (müssen). In den vergangenen Jahren waren das trotz guter Konjunktur
immerhin 300.000 arbeitslose Gründer pro Jahr, die mit Einstiegsgeld (aus ALG
II) oder Gründungszuschuss (aus ALG I) durchgestartet sind. Ein wesentlicher
Unterschied beider Förderinstrumente war bisher, dass das Einstiegsgeld nach
Budget und Laune des Arbeitsvermittlers vergeben wurde, während auf den Gründungzuschuss
ein Rechtsanspruch bestand. Die Erfahrungen der ALG II Gründer sind demnach
auch eher durchwachsen, was die Einfachheit der Vergabe betrifft, laut den
Aussagen der Gründungsberater.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass im
Zuge der Reform und Einsparungen die bisherige Pflichtleistung
Gründungszuschuss in eine Ermessensleistungen umgewandelt werden und ähnliche
Restriktionen insbesondere aus Sparzwängen zu befürchten sind. Kürzungen in
diesem Bereich würden den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nämlich immens
entlasten. Bisher macht dieser Posten immerhin ca. 2 Milliarden Euro aus.
Möglicherweise werden laut Frankfurter Rundschau die Anforderungen für Gründer
auch weiter verschärft werden, wie beispielsweise die Anhebung der Restdauer
der Arbeitslosigkeit von 90 auf 120 Tage, die Einführung von Assesmentcentern
für Gründer oder 6 wöchige Gründerlehrgänge, wie bereits bei den ALG II
Gründern bestens bekannt. Alles in allem keine guten Aussichten, da die Kosten
für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ebenso angestiegen sind und viele
Unternehmern sich überlegen werden, ob 70 EUR im Monat für eine Absicherung von
knapp 1.000 EUR ALG 1 gerechtfertigt sind. Eine durchgängige langfristige
Regelung und Planung diese wichtigen Arbeitsmarktinstruments, dass sich nicht
an Budgets sondern an der Sinnhaftigkeit der gezielten Förderung von Gründungen
orientiert wäre hier wirklich wünschenswert.
Mit den besten Grüßen,

Founder
STRATEGAM Beraternetzwerk