Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Es sind unglaubliche Dinge, die man die Tage aus Berlin hört. Der Sparzwang der Bundesregierung erreicht jetzt auch den Existenzgründer. So beschloss das Kabinett noch 2010, dass die Bundesagentur für Arbeit allein 1,5 Milliarden Euro einsparen müsse. Anfang April präsentiert Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nun die Reform der Arbeitsmarktinstrumente und siehe da, die Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit sind wesentlich betroffen.
Damit wankt ein in mehreren Studien nachgewiesenes effizientes Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Denn immerhin ist es heute so, dass viele Arbeitslose immer noch die Existenzgründung als Chance
wählen (müssen). In den vergangenen Jahren waren das trotz guter Konjunktur immerhin 300.000 arbeitslose Gründer pro Jahr, die mit Einstiegsgeld (aus ALG II) oder Gründungszuschuss (aus ALG I) durchgestartet sind. Ein wesentlicher Unterschied beider Förderinstrumente war bisher, dass das Einstiegsgeld nach Budget und Laune des Arbeitsvermittlers vergeben wurde, während auf den Gründungzuschuss ein Rechtsanspruch bestand. Die Erfahrungen der ALG II Gründer sind demnach auch eher durchwachsen, was die Einfachheit der Vergabe betrifft, laut den Aussagen der Gründungsberater.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist es sehr wahrscheinlich, dass im Zuge der Reform und Einsparungen die bisherige Pflichtleistung Gründungszuschuss in eine Ermessensleistungen umgewandelt werden und ähnliche Restriktionen insbesondere aus Sparzwängen zu befürchten sind. Kürzungen in diesem Bereich würden den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nämlich immens entlasten. Bisher macht dieser Posten immerhin ca. 2 Milliarden Euro aus. Möglicherweise werden laut Frankfurter Rundschau die Anforderungen für Gründer auch weiter verschärft werden, wie beispielsweise die Anhebung der Restdauer der Arbeitslosigkeit von 90 auf 120 Tage, die Einführung von Assesmentcentern für Gründer oder 6 wöchige Gründerlehrgänge, wie bereits bei den ALG II Gründern bestens bekannt. Alles in allem keine guten Aussichten, da die Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ebenso angestiegen sind und viele Unternehmern sich überlegen werden, ob 70 EUR im Monat für eine Absicherung von knapp 1.000 EUR ALG 1 gerechtfertigt sind. Eine durchgängige langfristige Regelung und Planung diese wichtigen Arbeitsmarktinstruments, dass sich nicht an Budgets sondern an der Sinnhaftigkeit der gezielten Förderung von Gründungen orientiert wäre hier wirklich wünschenswert.


Mit den besten Grüßen,

Founder
STRATEGAM Beraternetzwerk