Was Sie ab 2012 tun müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten
Wer das Gesetzgebungsverfahren zu den Kürzungen des Gründungszuschusses verfolgt hat, der weiß längst, dass es hier nicht um mehr Gerechtigkeit ging, sondern um das Verfolgen politischer Sparziele. Und an diesem Ziel wird sich leider auch die Vergabepraxis der Arbeitsagenturen ausrichten. Gründer müssen sich also warm anziehen, denn den Ämtern wird jeder noch so kleiner Ablehnungsgrund, den Gründer Ihnen liefern, bei den geplanten finanziellen Einsparungen entgegenkommen.
Wo die Mitarbeiter der Bundesagenturen für Arbeit bisher unterstützend tätig waren, wird nun das Haar in der Suppe gesucht – das zumindest lassen die neuen Geschäftsanweisungen der Zentrale befürchten, die nun veröffentlicht wurden. STRATEGAM hat sie unter die Lupe genommen und die wichtigsten Änderungen auf ihre tatsächlichen Auswirkungen hin untersucht:
„Vorrang der Vermittlung“
Es ist davon auszugehen, dass die Berater der Arbeitsagenturen nun stärker versuchen werden, Arbeitssuchende in einer Festanstellung unterzubringen, bevor sie bereit sind, ein Gründungsvorhaben zu unterstützen. Gesetzlich ist dieses Prinzip als allgemeiner „Vorrang der Vermittlung“ gegenüber anderen Integrationsmaßnahmen festgelegt. Dazu ist von Ihrer Seite aber die Unterschrift einer Eingliederungsvereinbarung notwendig, mit der Sie sich quasi förmlich gegen eine Existenzgründung und für die Stellensuche entscheiden. Gehen Sie daher nie unvorbereitet ins Erstgespräch und stehen selbstbewusst zu Ihrem Gründungsvorhaben. Natürlich müssen Sie die formalen Kriterien der Zusammenarbeit mit dem Amt erfüllen – schließlich ist dies die Voraussetzung für soziale Leistungen jeglicher Art – aber Sie sollten im Vorfeld genau informiert sein, wo diese enden. Denn Ihr Fallmanager ist so lange dazu verpflichtet, Ihnen Stellenangebote zu vermitteln, bis Ihr Gründungszuschuss bewilligt ist.
Rechtsanspruch auf Antragstellung
Was auch immer Ihnen gesagt wird: Sie haben ein Anrecht auf Aushändigung der Antragsunterlagen für den Gründungszuschuss, und davon sollten Sie bereits im Erstgespräch Gebrauch machen.
Fachkundige Stellungnahme
Es kam bereits vor den gesetzlichen Änderungen vor, dass Arbeitsagenturen Gründern bestimmte Fachkundige Stellen „aufzwingen“ wollten, indem sie Antragstellern deren diesbezügliche Entscheidungsfreiheit verschwiegen oder Optionen auf dem entsprechenden Formular schlicht durchstrichen. Solche Handlungsweisen sind nicht legal und sollten von Ihnen ignoriert werden. Sie können sich die fachkundige Stellungnahme an jedem STRATEGAM Standort ausstellen lassen - sie bekommen sofort einen zeitnahen Termin und wir bewerten Ihr Vorhaben überzeugend. Außerdem ist bisher kein Fall bekannt, bei dem eine fachkundige Stellungnahme von STRATEGAM abgelehnt worden wäre. Die von den Agenturen vorgeschlagenen Stellen hingegen sind meist die kritischsten, Termine dauern dort in der Regel bis zu 3 Wochen und mehrfache zeitraubende Änderungen am Businessplan sind auch durchaus möglich, was dann erneut zu Verzögerungen führt!
Keine zweite Chance
Am Vetorecht der Arbeitsagentur gegenüber der eingereichten Fachkundigen Stellungnahme wird sich mit dem neuen Gesetz nichts ändern – nach wie vor kann der Zuschuss trotz positiver Bewertung durch die Stelle wegen begründeter Mängel abgelehnt werden. Was sich allerdings ändern wird, ist der Umgang mit dieser Tatsache: Wo bisher lediglich auf Antragsmängel hingewiesen und eine Nachbesserung verlangt wurde (z.B. ungeschickte Formulierungen oder Formfehler beim Ausfüllen), ist der Antrag in Zukunft bereits gescheitert. Es ist deshalb dringend anzuraten, sowohl bei der Auswahl der Fachkundigen Stelle als auch beim Ausfüllen und Erstellen der Unterlagen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn aus Fehlern zu lernen ist hier keine gute Option.
Stolperfalle Businessplan
Besonders heikel bei der Antragstellung wird in Zukunft die Erstellung eines zufriedenstellenden Businessplans für die Arbeitsagenturen sein. Und es ist wohl richtig, dass nicht länger jedes schlecht kopierte und leicht angepasste Konzept zur Bewilligung führt. Leider sind die Bewertungskriterien für die Pläne aber laut der neuen Geschäftsanweisungen nicht zentral, sondern durch sogenannte „Ermessenslenkende Weisungen“ von jeder Zweigstelle selbst geregelt – und da zu diesen Weisungen kein öffentlicher Zugang besteht, muss einfach von einem durchgehend sehr hohen Qualitätsanspruch ausgegangen werden. Die einzige Garantie, um nicht anzuecken, ist die Erstellung gemeinsam mit einem Profi.
Eigenleistungsfähigkeit
Zukünftig wird insbesondere die Fähigkeit zur Eigenleistung des Gründers verstärkt unter die Lupe genommen. Hierzu haben einige Agenturen eigene Fragebögen erarbeitet. Es empfiehlt sich, die Antworten im Vorfeld mit professioneller Hilfe zu erstellen. Auf folgende Fragen sollten sich Antragsteller unter anderem gefasst machen:
- Stellen Sie bitte kurz dar, warum Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Was haben Sie in Vorbereitung auf Ihre Selbständigkeit bereits getan?
- Passt Ihre Berufsausbildung bzw. auch praktische Erfahrungen zur Branche, in der Sie sich selbständig machen wollen?
- Haben Sie bereits praktische Berufserfahrungen in diesem Bereich mit zum Teil eigenständigem Aufgabenbereich sammeln können? Wo und in welchem Umfang? Welche Aufgaben haben Sie erledigt?
- Sind Sie mit den Zukunftsprognosen Ihrer Branche vertraut? Teilen Sie uns kurz und konkret mit, welche Quellen Sie nutzen, um herauszufinden, wie die Prognose aussieht.
- Besitzen Sie fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten? In welcher Form können Sie diese nachweisen? Sind Sie bereit, diese Kenntnisse durch Besuch von Seminaren für Existenzgründer zu erwerben?
- In welchem Umfang konnten Sie bisher Vertriebserfahrung sammeln? Erläutern Sie kurz, wie Sie diese Vertriebserfahrung gesammelt haben und welchen zeitlichen Umfang diese Tätigkeiten eingenommen haben.
- Wissen Sie, wie man eine ordnungsgemäße Rechnung schreibt? Woher wissen Sie das? Kennen Sie sich mit Buchführung aus? Warum? Wissen Sie, wie man betriebliche Kosten berechnet?
- Was tun Sie, wenn die Selbständigkeit im ersten Jahr die geplanten Einnahmen und Gewinne nicht abwirft?(Quelle: gruendungszuschuss.de)
FAZIT:
Es ist weiterhin möglich, den Gründungszuschuss zu erhalten. Eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Zusage gibt es jedoch nur noch unter der Voraussetzung der bestmöglichen professionellen Unterstützung. STRATEGAM-Berater sind durchweg akkreditierte Gründungs- und Businessplanspezialisten und mit den neuen Bedingungen bestens vertraut. Wichtig ist, dass Sie Hilfe frühzeitig in Anspruch nehmen, und nicht erst, wenn Sie bereits einen Businessplan selbst geschrieben haben – das erspart Ihnen Zeit und Rückschläge. Zudem ermöglichen Förderprogramme für Beratungskosten, bei denen die STRATEGAM-Berater registriert sind, eine öffentliche Bezuschussung Ihrer Beratung durch öffentliche Fördermittel von bis zu 75 % - gerne informieren wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch näher.
Informationen über das STRATEGAM Beraternetzwerk und seine Leistungen erhalten Sie auf www.strategam.de oder telefonisch unter +49(0)211.75 84 859-21.
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