Risiko Unternehmertum: So schützen Sie Ihr Privatvermögen
Startkapital ist ein knappes Gut. Daher ist es kaum verwunderlich, dass die meisten Unternehmer in der Gründungsphase jeden Cent ihres Vermögens investieren, um genügend Eigenkapital zu sammeln – schon allein, weil ohne dieses ein Kredit bei der Hausbank so gut wie ausgeschlossen ist. Dieses Vorgehen ist nicht das Sicherste, oft aber einfach notwendig, um das Start-up überhaupt realisieren zu können. Wie sieht es aber aus, wenn die ersten Hürden gemeistert, das Unternehmen etabliert ist und stabil in den schwarzen Zahlen steht? Dann wird zwar häufig Privatvermögen angesammelt, allerdings nicht ausreichend vor betrieblichen Risiken geschützt, so dass es in Krisenzeiten schnell zu Firmenkapital wird. Doch gerade in der Selbständigkeit ist es wichtig, auch privat vorzusorgen – und dazu gehört die Absicherung, dass Privatvermögen im Ernstfall auch privat bleibt. Mit richtig gestalteten Gesellschaftsverträgen, Vorsorge- und Finanzierungsmaßnahmen lässt sich hier vorsorgen.
Vermögenswerte sichern
Befreien Sie Vermögenswerte nach Möglichkeit von den Rechten Dritter. Bringen Sie hierzu in Erfahrung, mit welchen privaten Sicherheiten Sie für betriebliche Verbindlichkeiten haften –beispielsweise Banken fordern häufig Lebensversicherungen oder private Immobilien als Sicherheiten ein – und suchen Sie nach Alternativen.
Vertragliche Sicherheiten schaffen
Einige entscheidende Änderungen kann bereits die Umformulierung Ihrer Vertragstexte bringen. Ziehen Sie Ihre Rechts- und Steuerberater hinzu und überarbeiten Sie die Verträge. So kann beispielsweise die Eigentumswohnung auf den nicht haftenden Ehepartner überschrieben werden und Ansprüche aus einer Lebensversicherung aus der betrieblichen Haftung herausgenommen werden. Auch können Kapitalanlagen beispielsweise in eine eigens gegründete Familiengesellschaft eingebracht werden. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass Vermögen durch flexible Gesellschafter-Anteile so schrittweise an die nächste Generation übertragen werden kann. WICHTIG: Informieren Sie sich über die steuerlichen Folgen und den Einfluss der Änderungen auf Ihre persönliche Liquidität!
STRATEGAM-TIPP: Sichern Sie Ihr Privatvermögen so früh wie möglich. Denn Vermögensübertragungen sind im Falle einer Insolvenz oder Schließung noch mehrere Jahre lang anfechtbar!
Kreditverträge prüfen
Falls sich Ihre Situation seit dem Kreditvertragsschluss verbessert hat, sind die dort getätigten Sicherheiten nun möglicherweise unnötig groß. Lassen Sie die bestehenden Verträge prüfen und handeln Sie eine Neuformulierung aus. Neben dem kompletten Ausschluss aus der betrieblichen Haftung besteht hier die Möglichkeit, Sicherheiten bestimmten Kreditinhalten zuzuordnen, damit sie Ihnen nach einer Teiltilgung schneller wieder zufallen.
Informationen über das STRATEGAM Beraternetzwerk und seine Leistungen erhalten Sie auf www.strategam.de oder telefonisch unter +49(0)211.75 84 859-21.
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