Editorial.

Liebe Leserinnen und Leser,

tl_files/strategam/experten/H.Wachter_04.jpgwussten Sie, dass das Finanzamt fälschlicherweise zurückerstattete Steuern nicht mehr von Ihnen zurückfordern kann, wenn das Datum der Überweisung länger als fünf Jahre zurückliegt? So entschied vorige Woche ein Gericht in Saarbrücken und machte einen glücklichen Saarbrückener so zum rechtmäßigen Besitzer von 85.000 völlig unverdienten Euro.

Anders liegen die Dinge allerdings bei Privatvermögen, mit dem Sie für Ihren Betrieb bürgen. Selbst wenn Sie dieses beispielsweise auf Ihren Ehepartner übertragen, um es zu schützen, können dies Gläubiger im Insovenzfall noch bis zu zehn Jahren anfechten. Unternehmer sind also gut beraten, private Rücklagen frühzeitig abzusichern - worauf Sie dabei achten sollten, können Sie im Newsletter nachlesen.

Viel Spaß beim Lesen,

Ihr


Harald Wachter

Geschäftsführer
STRATEGAM Deutschland