Finanzen: Wo Unternehmer sparen können.

Eine erfolgreiche berufliche Selbständigkeit bringt in der Regel ein höheres Einkommen ein als ein Angestelltenverhältnis. Doch auch die monatlichen Ausgaben sind ungleich höher, womit das Risiko, in die roten Zahlen zu rutschen, erheblich steigt. Besonders kreditbelastete Neugründer oder Unternehmer in einer Expansions- oder Sanierungsphase müssen alle Ausgaben genau im Auge behalten und jede Möglichkeit für Einsparungen nutzen. Hier die besten Tipps:

Tipp 1: Tankrabatt verhandeln
Viele Tankstellen bieten einen Benzinrabatt pro Liter für treue Firmenkunden an. Bei den großen Tankstellen-Ketten ist dieser meist an ein bestimmtes Tankvolumen pro Monat gebunden, während freie Tankstellen oft mit sich über die Vergünstigung verhandeln lassen. Einfach am nachfragen – natürlich am besten dort, wo man schon als Stammkunde bekannt ist.

Tipp 2: Versicherungsprämien senken

Rabatte bei der Verhandlung von Versicherungen für Selbständige sind sogar eher die Regel als die Ausnahme. Bei einer mehrjährigen Vertragsbindung können im ersten Jahr bis zu 50 Prozent Rabatt gewährt werden; in den ersten drei sind es dann oft noch bis zu 20 Prozent. Für Unternehmen mit nicht mehr als drei Mitarbeitern gibt es besondere Kleinbetriebs-Rabatte. Außerdem sind Prämienreduzierungen in schadenfreien Jahren möglich.

Tipp 3: Energie sparen
Schluckt der Uralt-Kühlschrank in der Imbissbude das Zehnfache an Energie, das ein modernes Gerät verbrauchen würde? Nutzen Sie den günstigsten Stromanbieter? Sind die Büro- oder Produktionsräumlichkeiten optimal isoliert, um Heizkosten zu sparen? Im Rahmen der aktuellen Energiepolitik bieten Bund und Länder zahlreiche Möglichkeiten an, sich einen Energie-Check des eigenen Betriebs inklusive anschließender Beratung fördern zu lassen (z.B. das sog. Energieeffizienzcoaching, Informationen bei den örtlichen IHK´s). Eine einmalige Investition, die sich über Jahre hin auszahlt.

Tipp 4: Lohnoptimierung
Eine „Optimierung der Lohngestaltung“ klingt kompliziert, ist aber relativ simpel und bedeutet, dass der Arbeitgeber vom Gesamtlohn einen Teil in nicht steuerpflichtigen Zuwendungen bezahlt – dies können beispielsweise Tankgutscheine, Lebensmittelmarken oder die Übernahme von Kinderbetreuungskosten sein. Dadurch bleibt für den Arbeitnehmer netto mehr von seinem Bruttogehalt übrig, und der Chef spart Lohnnebenkosten.

Tipp 5: Gewerblichen Rechtsschutz beschränken

Während manche Versicherungen wie die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung unumstritten sind, gibt es auch einige Versicherungsarten, die deutlich mehr versprechen als sie halten können. Zu diesen gehört besonders der gewerbliche Rechtsschutz – denn die am häufigsten vorkommenden Streitfälle dieses Bereichs, nämlich angebliche Verletzung von Patent- und Markenrechten, werden von der gewerblichen Rechtschutzversicherung nicht abgedeckt!


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(Quelle: STRATEGAM Redaktion)