Gründungszuschuss - da geht noch was!
Eigentlich sollten sich am 1.11.2011 die Start-Chancen für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit deutlich verschlechtern. Grund: eine von der Bundesregierung mit der Mehrheit von CDU/CSU/FDP im Oktober verabschiedete Gesetzesänderung. Aber nun hat der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetzesvorhaben eingelegt und damit das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst einmal gestoppt. Der Bundesrat kann es zwar nicht auf Dauer aufhalten, weil es nicht zustimmungspflichtig ist. Aber der Einspruch führt zu Gesprächen zwischen Bundesregierung und Bundesrat und erfordert auf jeden Fall eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Bundestag. Und anschließend erst kann der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben. Formal tritt es dann am nächsten 1. des Folgemonats in Kraft.
Das bedeutet nun: zunächst einmal gilt die bisherige Regelung weiter. Auch im Monat November können noch Anträge auf Gründungszuschuss nach den „alten“ Spielregeln bei den Arbeitsagenturen beantragt werden.
Und da bislang nicht erkennbar ist, wie lange sich die Gespräche/Verhandlungen hinziehen, sollte jeder Interessierte die Berichterstattung in den Medien genau beobachten. Oder: Sie sprechen STRATEGAM an. Wir wissen Bescheid!
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