Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen früher als erwartet.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack! Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen beim Gründungszuschuss (STRATEGAM.de berichtete im Mai) treten bereits am 1. November 2011 in Kraft. Und damit 5 Monate früher als bislang geplant.
Die Eile, mit der diese Kürzung jetzt umgesetzt werden soll zeigt, dass sich die Verantwortlichen große Einsparungen erhoffen.

Was bedeutet das für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen?

1.    Bis zum 31.10.2011 können noch die Anträge zu den „aktuellen“ Konditionen eingereicht werden:
a.    9 Monate x ALG I + 300,- €
b.    6 Monate x 300,- €
Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 90 Tagen besteht.

2.    Ab dem 1.11.2011 können nur noch Anträge zu den neuen Konditionen eingereicht werden:
a.    6 Monate x ALG I + 300,- €
b.    9 Monate x 300,- €
Die Zahlung setzt voraus, dass noch ein ALG-I-Anspruch von mindestens 120 Tagen (= 6 Monaten) besteht.

3.    Menschen, die jetzt arbeitslos werden und einen ALG-I-Anspruch von 12 Monaten haben, erreichen noch den Stichtag 31.10.2011. Wer sich aber erst zum 15.11.2011 selbstständig machen will bzw. kann, der verfügt in aller Regel zum 15.11.2011 nicht mehr über den dann neuen Mindestanspruch von 6 Monaten bzw. 120 Tagen ALG-I-Anspruch! Jede/r, der jetzt arbeitslos wird muss bis zum 31.10.2011 gründen, ansonsten kann er keinen Gründungszuschuss mehr beantragen.

4.    Der Gründungszuschuss wird ab 1.11.2011 zu einer KANN-Leistung. Verbunden mit der Erwartung, dass hier richtig gespart werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsagenturen die mit dem Antrag verpflichtend einzureichenden Businesspläne genau prüfen werden. Das bedeutet das AUS für alle Businesspläne, die mit Hilfe irgendwelcher Generatoren/Formel-Roboter erstellt werden. Sie sind das Geld nicht wert, welches man dafür ausgeben muss. Jetzt helfen nur noch professionelle Businesspläne. Und das sind in aller Regel die Businesspläne der STRATEGAM-Unternehmensberatung. Sie überzeugen inhaltlich wie optisch!

Sprechen Sie uns rechtzeitig an- denn der Businessplan muss zur Antragstellung bereits vorliegen – Sie müssen also einen zeitlichen Vorlauf einkalkulieren! Sie treffen uns bundesweit an über 80 Standorten.
Weitere Infos unter der bundesweit gültigen Beratungs-Nummer: 0180 500 43 31

(Harald Wachter)


Zur Petition gegen die Kürzungen am Gründungszuschuss >>>

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