Mindestlohngesetz: Kleinunternehmer wären besonders betroffen
Seit Wochen ist die lange eingeschlafen geglaubte Debatte um den einheitlichen Mindestlohn wieder in aller Munde. Zunächst ein Projekt der SPD und der Linken, hat nun plötzlich auch Kanzlerin Merkel die Marschrichtung geändert und hofft, damit Wählerstimmen der Opposition zu gewinnen. Kritik erntete sie damit nicht nur verhalten aus den eigenen Reihen, sondern auch laut und deutlich von Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Phillip Rösler (FDP). Flächendeckende Mindestlöhne seien schlicht nicht notwendig, argumentiert dieser, da sie bereits heute in Branchen, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer an Tarifverträge gebunden seien, vereinbart werden können. Und dieses sogenannte Mindestarbeitsbedingungengetz wurde bisher noch nie angewandt – das verdeutliche doch wohl eindrucksvoll, dass bei Mindestlöhnen kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe.
Tatsache ist auch, dass Mindestlöhne die Jobkosten steigern. Und das führt zum Abbau von Arbeitsplätzen - gerade im Bereich der Geringqualifizierten, die ohnehin Schwierigkeiten haben, sich am Arbeitsmarkt zu etablieren. Und auch auf Arbeitgeberseite würde ein einheitliches Mindestlohngesetz die Kleinen und Kleinsten besonders treffen: Unternehmen, die mit kleinen Budgets auskommen müssen, sehen sich im Notfall gezwungen, Arbeitsplätze abzuschaffen oder ins Ausland zu verlagern.
Auch erscheint es vielen Kritikern paradox, Arbeitslose in Form von 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt zurück zu zwingen, während gering bezahlte Arbeitsplätze abgeschafft werden sollen. Man muss sich also fragen, ob es besser ist, wenig zu verdienen um vom Staat eine Aufstockung zu erhalten oder gänzlich arbeitslos zu sein. Außerdem sei das Arbeitslosengeld II faktisch quasi ein Mindestlohn, fügt STRATEGAM Geschäftsführer Harald Wachter hinzu. „Unterhalb dieses Betrages sieht sich in Deutschland niemand gezwungen, Arbeit anzunehmen. Und wer trotzdem weniger verdient, erhält eine Aufstockung auf Hartz IV – Niveau. Allein diese Tatsache zwingt Kleinunternehmen zu einem inoffiziellen Mindestlohn, der auch nachweislich selten unterschritten wird. „Wenn also nach staatlicher Meinung das ALG II zum Leben genügt, dann entspricht das bei angenommenen Durchschnittswerten für Miete und dem Regelsatz von 364 Euro einem Stundenlohn von knapp 4,8 Euro“, rechnet Wachter vor. „Das ist mit den ursprünglich angestrebten 7,89 Euro Mindestlohn kaum vereinbar."
Die Frage, ob erstmalig von staatlicher Seite in die bisher unangetastete marktwirtschaftliche Maxime, dass Arbeitsverträge Sache der Tarifpartner sind, eingeschritten wird, bleibt vorerst offen. Die Einigung, die die CDU auf ihrem Leipziger Parteitag zu diesem Thema vorlegte, ist so nebulös, dass es auf ihrer Grundlage schwerlich zu einem Gesetzesvorschlag kommen wird.
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(Quelle: STRATEGAM Redaktion)